Ein Aufruf von Bundestagsabgeordneten zur Annahme eines Antrags zum Iran

Bundestag

Die Bundestagsabgeordneten Omid Nouripour, Margarete Bause, Claudia Roth, Kai Gehring, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten den Bundestag, folgenden Antrag anzunehmen:

I. Der Deutsche Bundestag nimmt dies zur Kenntnis:

Der Iran ist Mitglied der Vereinten Nationen, er hat der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zugestimmt und ist Unterzeichner des Internationalen Abkommens über bürgerliche und politische Rechte und anderer internationaler Menschenrechtsverträge. Entgegen diesen und anderen internationalen Verpflichtungen werden die Menschen- und Bürgerrechte im Iran systematisch missachtet und verletzt.

Die Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wird von den Behörden massiv eingeschränkt. Internetseiten und soziale Medien werden blockiert, und kritische Medienbetriebe werden geschlossen. Initiativen für mehr Frauenrechte werden im Keim erstickt. Beispielsweise gehen die Behörden hart gegen Aktivistinnen vor, die sich gegen die kriminelle Kopftuchpflicht wehren – manchmal mit jahrzehntelangen Gefängnisstrafen oder Peitschenhieben. Darüber hinaus gehen die Behörden äußerst hart gegen Menschenrechtsanwälte vor und verfolgen sie wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit. Im März 2019 wurde die Anwältin und Trägerin des Sacharow-Menschenrechtspreises des Europäischen Parlaments, Nasrin Sotoudeh, zu 33 Jahren und sechs Monaten Gefängnis und 148 Peitschenhieben verurteilt. Dies ist das zweite Mal innerhalb von weniger als sechs Monaten, dass Sotoudeh in den Hungerstreik getreten ist, um gegen die Misshandlung iranischer politischer Gefangener zu protestieren, die durch die Pandemie Covid 19, die auch in den Gefängnissen des Landes wütet, stark gefährdet sind. Während die iranische Justiz Anfang April mehr als 100.000 Häftlinge zumindest vorübergehend aus der Haft entließ, werden politische Gefangene weiterhin unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten. Indem die iranischen Behörden politische Gefangene in überfüllten und unhygienischen Gefängnissen festhalten, wo ihnen medizinische Versorgung verweigert wird und sie nicht von erkrankten Gefangenen getrennt werden, machen sie sie schutzlos gegenüber einer Covid-19-Infektion mit möglicherweise lebensbedrohlichen Folgen.

Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wie Kurden, Baha’is, Christen, Sufis und Sunniten sehen sich im Iran oft zahlreichen Diskriminierungen und Verfolgungen ausgesetzt. Mit 300 000 Anhängern sind die Baha’is die größte religiöse Minderheit im Iran. Seit Jahrzehnten werden sie willkürlich inhaftiert, schikaniert und diffamiert. Die Baha’is haben als Minderheit keinen rechtlichen Schutz, weil ihr Glaube in der Verfassung nicht anerkannt ist. Im Schatten der Covid19-Pandemie haben die iranischen Behörden in den letzten Monaten zahlreiche Baha’is zur Strafverfolgung ins Visier genommen. 26 von ihnen wurden angeklagt und verurteilt.

Aufgrund diskriminierender Gesetze im Iran sind Homosexuelle und andere sexuelle Minderheiten (LGBTIQ) regelmäßig Belästigungen, Gewalt und sogar dem Tod ausgesetzt.

Selbst Umwelt- und Naturschutzaktivisten sind vor Unterdrückung und Willkür nicht sicher. Im Januar 2018 verhafteten die Islamischen Revolutionsgarden neun Umweltaktivisten. Einer der Inhaftierten, der Universitätsprofessor Kavous Seyed-Emami, starb nach zwei Wochen Haft unter unbekannten Umständen. Zwei der Aktivisten, Morad Tahbaz und Niloufar Bayani, wurden zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt. Houman Jokar und Taher Ghadirian erhielten jeweils acht Jahre Gefängnis wegen angeblicher “Zusammenarbeit mit der feindlichen Regierung Amerikas”. Drei weitere Aktivisten – Sam Rajabi, Sepideh Kashan Doust und Amirhossein Khaleghi Hamidi – wurden zu je sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Der achte Aktivist, Ab- dolreza Kouhpayeh, wurde zu vier Jahren Haft in einem iranischen Gefängnis verurteilt.

Friedliche Proteste werden in den meisten Fällen unterdrückt und zerschlagen. Unzählige Fälle von Verschleppungen sind dokumentiert, werden aber nicht aufgearbeitet. Journalisten, Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten der Zivilgesellschaft werden willkürlich verhaftet und ohne fairen Prozess verurteilt. Doppelstaatler wie Fariba Abdelkhah, Kamran Ghaderi oder Nazanin Zaghari-Ratcliffe, aber auch westliche Forscher wie Kylie Moore-Gilbert werden immer wieder als politische Geiseln behandelt und im Konflikt mit der westlichen Welt als Druckmittel eingesetzt.

Ende Juli wurde der in den USA lebende Deutsch-Iraner Jamshid Shahrmahd nach Angaben seiner Familie vom iranischen Geheimdienst aus Dubai entführt und unter Folter in iranische Gewahrsam genommen. Erst im vergangenen Oktober wurde ein in Paris lebender Dissident, Ruhollah Zam, in den Irak gelockt und dort verhaftet. Ein Islamisches Revolutionsgericht verurteilte Zam Ende Juni vergangenen Jahres zum Tode.

Häufig erleiden politische Gefangene in Gewahrsam Folter und Misshandlung, und ihnen wird notwendige medizinische Behandlung verweigert. Die iranischen Justizbehörden haben den Preis für friedliche Meinungsverschiedenheiten dramatisch erhöht und Dutzende von Menschenrechtsverteidigern und -aktivisten zu jahrzehntelangen Haftstrafen verurteilt. Schwere Übergriffe der Sicherheits- und Geheimdienste bei den landesweiten Protesten vom November 2019 werden auch heute noch vertuscht, ebenso wie die zahlreichen Todesopfer bei den Protesten und die Tausenden unrechtmäßigen Verhaftungen und Verurteilungen.

Nach einem umfassenden Bericht von Amnesty International wurden innerhalb weniger Tage insgesamt etwa 7000 Männer, Frauen und Kinder verhaftet, gefoltert und misshandelt. Infolgedessen wurden zweifelhafte “Geständnisse” über die Teilnahme an Demonstrationen, die Mitgliedschaft in Oppositionsgruppen und Kontakte mit ausländischen Regierungen und Medien erzwungen. Zu den angewandten Foltertechniken gehörten Waterboarding, Elektroschocks, Besprühen der Genitalien mit Pfefferspray, Schläge, sexuelle Gewalt und Scheinhinrichtungen.

Seit Februar 2020 wurden auch eine Reihe junger Männer zum Tode verurteilt, die beschuldigt wurden, an gewalttätigen Auseinandersetzungen während der Proteste teilgenommen zu haben. Anfang September 2020 wurde der Ringer Navid Afkari zum Tode verurteilt, weil er einen Sicherheitsoffizier während der Proteste in der Summe von 2018 erstochen haben soll. Am 12. September 2020 wurde das Urteil unangekündigt und trotz internationaler Proteste vollstreckt. Afkari wurde jeder Anschein eines ordnungsgemäßen Verfahrens und eines fairen Prozesses verweigert. Es gibt Beweise dafür, dass er das ihm vorgeworfene Verbrechen nicht begangen hat, und sein Plädoyer, dass sein Geständnis unter Folter erzwungen wurde, ist von der iranischen Justiz nie überprüft worden. Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Strafe, die die Grundrechte eines jeden Menschen auf Leben und Würde verletzt. Tatsächlich führt der Iran weltweit die düsterste Liste der Länder an, die jugendliche Straftäter hinrichten.

Darüber hinaus werden afghanische Kinder und Jugendliche durch Zwangsrekrutierungen als Soldaten im Krieg in Syrien in den Tod geschickt. Darüber hinaus verletzt die iranische Regierung die Menschenrechte der afghanischen Flüchtlinge auf unterschiedliche Art und Weise. Dazu gehören Zwangsdeportation, Verweigerung des Rechts auf Bildung, Zwangsarbeit, fehlender Zugang zu medizinischer Versorgung, Verweigerung der Bewegungsfreiheit, erzwungene Familientrennung, regelmässige körperliche Misshandlungen und Misshandlungen in Haft- und Deportationszentren.

Die iranische Bevölkerung leidet auch unter der so genannten “Maximum Pressure”-Kampagne der Trump-Administration seit dem einseitigen Rückzug der Vereinigten Staaten aus dem Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan und der Verschärfung des US-Sanktionsregimes. Neben Korruption und Misswirtschaft verschlimmert sie die wirtschaftliche Lage der Iraner dramatisch. Eine Untersuchung der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch im Oktober 2019 ergab beispielsweise, dass der Iran kaum in der Lage ist, humanitäre Importe, darunter auch Medikamente, zu finanzieren. Darüber hinaus wächst in der Bevölkerung die Angst vor einer militärischen Konfrontation mit den Vereinigten Staaten. Die iranische Bevölkerung fühlt sich innen- und außenpolitisch unter Druck gesetzt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

  1. die iranische Regierung nachdrücklich aufzufordern, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht aufrechtzuerhalten, um die Sicherheit der iranischen Bevölkerung zu gewährleisten; die Unterdrückung der Menschen- und Bürgerrechte im Iran öffentlich und kategorisch zu verurteilen;
  2. die iranische Regierung aufzufordern, alle politischen Gefangenen unverzüglich und bedingungslos freizulassen und die gegen sie verhängten Urteile aufzuheben;
  3. darauf zu bestehen, dass die iranische Regierung ihre internationalen Verpflichtungen nach dem Internationalen Vertrag über bürgerliche und politische Rechte, einschließlich insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit, einhält;
  4. die Bemühungen der iranischen Zivilgesellschaft zur Förderung der Garantie der Grund- und Menschenrechte zu unterstützen, die die Grundlage für die Entstehung eines frei gewählten, offenen und demokratischen politischen Systems bilden;
  5. dem iranischen Volk zu helfen, Informationen frei und sicher im Internet und anderen Kommunikationsmitteln zu produzieren, zugänglich zu machen und auszutauschen;
  6. die iranische Regierung aufzufordern, Diskriminierung und Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern, religiösen und ethnischen Minderheiten, Frauen, LGBTIQ und Oppositionsmitgliedern zu beseitigen und Fälle von Polizeigewalt und Anschuldigungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht zu bringen, damit die Opfer entschädigt und die Täter verurteilt werden, um die Straflosigkeit zu bekämpfen;
  7. mit internationalen Partnern zusammenzuarbeiten, um Verletzungen der Menschenrechte durch hohe Beamte der iranischen Regierung zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, unabhängig davon, wo und wann solche Verletzungen stattgefunden haben;
  8. sich für faire und rechtsstaatliche Gerichtsverfahren für alle Häftlinge und für die sofortige und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und Menschenrechtsverteidiger sowie für deren humane und medizinisch angemessene Behandlung während ihrer Haft, insbesondere während der andauernden Covid-19-Pandemie, einzusetzen;
  9. Kampagne für die Bildung einer hochrangigen internationalen Delegation, die direkte Gespräche mit der iranischen Regierung führen soll, um die Freilassung von Menschenrechtsaktivisten wie Nasrin Sotoudeh und die Aufhebung der gegen sie verhängten Strafen zu fordern;
  10. im Rahmen der EU das gezielte und individuelle Einfrieren von Visa und Vermögenswerten führender Regierungsbeamter und Einzelpersonen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zu verlängern;
  11. im Rahmen der EU einen formellen Menschenrechtsdialog mit spezifischen und greifbaren Bedingungen und Bezugswerten einzurichten sowie informelle Menschenrechtskonsultationen rasch voranzubringen;
  12. die iranische Regierung öffentlich aufzufordern, die Menschenrechtsverletzungen gegen im Iran lebende afghanische Frauen und Männer sowie die Zwangsrekrutierung von Kindern und Jugendlichen als Soldaten im syrischen Krieg durch die Revolutionsgarden unverzüglich einzustellen und ihnen eine Perspektive für ihre Zukunft im Iran zu bieten;
  13. die iranische Regierung auffordern, die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten durch das iranische Parlament voranzutreiben;
  14. über den Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) zusätzliche Mittel für den Schutz und die Betreuung von Flüchtlingen aus Nachbarländern wie Afghanistan zur Verfügung zu stellen;
  15. in Übereinstimmung mit der UN-Resolution 1325 und ihren Folgeresolutionen dafür einzutreten, dass besondere Maßnahmen ergriffen werden, um Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere Vergewaltigung und anderen Formen sexuellen Missbrauchs, zu schützen;
  16. die iranische Regierung auffordern, mit dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte zusammenzuarbeiten, dem Hochkommissar für Menschenrechte Zugang zum Iran zu gewähren und so der schweren Menschenrechtskrise und der Straflosigkeit entgegenzutreten;
  17. 1die iranische Regierung aufzufordern, mit dem VN-Sonderberichterstatter für den Iran zusammenzuarbeiten und ihm entsprechend die Einreise in den Iran zu gestatten;
  18. bei der iranischen Regierung Lobbyarbeit zu betreiben, um sicherzustellen, dass unmenschliche Strafen wie Auspeitschungen nicht länger angewendet werden, und darauf zu bestehen, dass Festnahmen und Inhaftierungen den Mindestgrundsätzen der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) entsprechen;
  19. die iranische Regierung nachdrücklich aufzufordern, Artikel 48 der iranischen Strafprozessordnung zu ändern, so dass alle Angeklagten das Recht haben, sich durch einen Anwalt ihrer Wahl vertreten zu lassen und Zugang zu einem fairen Verfahren in Übereinstimmung mit dem UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu haben;
  20. die deutsche Botschaft zu verpflichten, sich regelmäßig proaktiv mit Menschenrechtsverteidigern vor Ort zu vernetzen, z.B. durch das Angebot von Unterkünften und Austauschräumen, durch Prozessbeobachtung in Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsverteidiger, durch Unterstützung der Beweiserhebung zur Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern vor Ort zur Bekämpfung der Straflosigkeit und durch Aufklärung über Beteiligungsrechte;
  21. die häufigere und raschere Ausstellung humanitärer Visa für dringend bedrohte Menschenrechtsverteidiger;
  22. die deutsche Botschaft anzuweisen, in allen Fällen, in denen die Todesstrafe verhängt wird, zu protestieren und die Anliegen der Betroffenen in den Gefängnissen in or- der zu besuchen, ihre Fälle zu dokumentieren und öffentlich zu machen;
  23. sich für ein sofortiges Verbot der Todesstrafe, insbesondere für Minderjährige, einzusetzen und darauf hinzuweisen, dass diese Praxis gegen die vom Iran ratifizierte UN-Konvention über die Rechte des Kindes verstößt;
  24. eine kohärente deutsche und europäische Außen-, Handels- und Wirtschaftspolitik zu verfolgen

 

Berlin, 16 September 2020