Antrag der FDP zum Iran im Deutschen Bundestag

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Antrag der FDP im Deutschen Bundestag zum Iran

der Abgeordneten Bijan Djir-Sarai, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teute-berg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Deutschlands Einsatz für Menschenrechte im Iran erhöhen – Menschenrechtsverletzungen durch das iranische Regime entschieden verurteilen und ahnden

 

Der Bundestag wolle beschließen: Berichte über die Einhaltung der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran zeigen eklatante Missstände auf. Tagtäglich werden völkerrechtlich verbindliche,  auch  vom  Iran  mitgetragene  Vereinbarungen wie ratifizierte  Menschenrechtsverträge  der Vereinten  Nationen durch  die  iranische  Führung  gebrochen und die Menschenrechte der iranischen Bürgerinnen und Bürger verletzt. Gelegentlich erfahren Einzelfälle internationale Aufmerksamkeit, wie zum Beispiel das Todesurteil gegen drei junge Demonstranten im Sommer 2020, die Hinrichtung des international anerkannten Sportlers Navid Afkari oder der Hungerstreik der politischen Gefangenen Nasrin Sotoudeh. Tausende weitere Schicksale bleiben jedoch trotz der unermüdlichen Bemühungen verschiedener nichtstaatlicher Organisationen und Aktivisten weitestgehend unbeachtet. Viele Iranerinnen und Iraner nutzen alle ihnen zur Verfügung stehenden friedlichen Mittel, um die Einhaltung und Durchsetzung ihrer Rechte einzufordern sowie die vielfältigen Missstände im Land aufzuzeigen. Erst im November 2019 kam es zu landesweiten Protesten gegen hohe Benzinpreise und die schlechte Wirtschaftslage und Hunderttausende demonstrierten auf den Straßen. Das iranische Regime reagierte mit brutaler Gewalt: Schätzungen zufolge wurden zwischen 300 und 1.000 Personen ermordet; mindestens 7.000 Personen wurden inhaftiert,  vielen  drohen  Folter  und  die  Todesstrafe  (https://www.oh-chr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=25707&Lan-gID=E). Ähnlich dramatisch entwickelte sich die Lage bereits im Jahr 2009, als die iranische Bevölkerung wochenlang gegen die weder freie noch faire Präsidentschaftswahl  von  Mahmud  Ahmadinedschads  protestierte.  Die  Menschenrechtssituation hat sich seitdem entgegen der Erwartungen der internationalen Gemeinschaft sogar noch verschlechtert. Auch die Wahl von Hassan Rouhani in das Präsidentenamt im Jahr 2013 führte nicht zu Verbesserungen, obwohl Rouhani anfänglich als Reformer galt. So benannte auch der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Menschenrechte im Iran in seinen Berichten die zunehmend heftigen Reaktionen der Regierung gegenüber Demonstranten (https://und-ocs.org/A/75/213).

Dabei würde vor allem das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und das Recht auf einen fairen Prozess verletzt. Doch nicht nur die Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit im Rahmen von Demonstrationen und Kundgebungen ist nahezu nicht gegeben, sondern auch und vor allem im Alltag werden die universellen Menschenrechte der iranischen Bürgerinnen und Bürger massiv verletzt. Nach wie vor werden religiöse, ethnische und sexuelle Minderheiten unterdrückt, Frauen erfahren eine umfassende Diskriminierung, Minderjährige unterstehen trotz Ratifizierung der VN-Kinderrechtskonvention durch das iranische Regime kaum rechtlichem Schutz. Das gesamte private und gesellschaftliche Leben ist durch staatliche Repressalien zutiefst belastet.  Darauf  wird  ebenfalls  in  den   Berichten  des  UN-Sonderberichterstatters ausdrücklich hingewiesen (https://www.ohchr.org/en/hrbodies/sp/countries-mandates/ir/pages/sriran.aspx). Hinrichtungen und Folter, Inhaftierungs- und Justizwillkür Laut den Berichten von Amnesty International fanden in den Jahren 2017/2018 hunderte  Hinrichtungen  ohne  faire  und  rechtstaatliche  Prozesse  statt (https://www.amnesty.org/download/Documents/POL1067002018ENG-LISH.PDF). Auch Minderjährige, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, fielen der Todesstrafe zum Opfer – entgegen dem vom Iran ratifizierten Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte. Berichten von Amnesty International zufolge wurden allein zwischen 2000 und 2015 73 solcher Hinrichtungen vollzogen. Wesentlich mehr zum vermeintlichen Tatzeitpunkt minderjährige Häftlinge sitzen in der Todeszelle – teilweise seit über einem Jahrzehnt.   Darüber hinaus werden Menschen grundlos verhaftet, festgehalten und gefoltert. Die angeführten Gründe für die Verurteilungen sind meist willkürlicher Natur, stehen in keinem Verhältnis zu Strafmaßnahmen und sind nicht mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu vereinen. Blasphemie, Homosexualität, der Konsum von Alkohol oder Ehebruch werden mit drakonischen Strafen – bis hin zu Todesurteilen – geahndet. Auch ist die besonders brutale Todesstrafe durch Steinigung weiterhin im iranischen Recht vorgesehen. Einem Bericht des US Department    of    State    zufolge    (https://www.state.gov/wp-content/uplo-ads/2020/03/IRAN-2019-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf) wurde  die  Anzahl politischer Gefangener im Jahr 2019 auf 610 Inhaftierte geschätzt. Offizielle Statistiken gibt es nicht. Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit, Verbot der Vereinigungsfreiheit und Beschneidung der Zivilgesellschaft Gemäß des aktuellen Berichts von Reporter ohne Grenzen rangierte der Iran im Jahr 2019 auf Platz 173 von 180 der Rangliste der Pressefreiheit und zählt damit nach wie vor zu den repressivsten und gefährlichsten Ländern für Journalistinnen und Journalisten weltweit (https://www.reporter-ohne-grenzen.de/iran) . Die Zahl der inhaftierten Journalisten steigt seit 2017 wieder stetig. Insbesondere aufgrund von Berichterstattung über die November-Proteste oder der Äußerung von Kritik in  Sozialen Medien gegenüber der Regierung kam es seither wieder zu zahlreichen Inhaftierungen iranischer Journalisten (https://www.reporter-ohne-gren-zen.de/iran) . Auch dem internationalen Journalismus bleibt eine freie Berichterstattung verwehrt, so wurden beispielsweise die Akkreditierungen vieler ausländischer Journalisten zuletzt nicht mehr erneuert (https://de.usem-bassy.gov/de/iran-pressefreiheit/) . Sowohl gedruckte als auch elektronische Medien unterliegen systematischer staatlicher Kontrolle, das Internet wird umfassend zensiert und überwacht, unabhängige Zeitungen verboten. Der Zugriff auf Soziale Medien wie Twitter, Facebook oder YouTube bleibt gänzlich verboten. Neben dem vehementen Vorgehen gegen unabhängige Medien und Journalisten werden auch regelmäßig Menschenrechtsaktivisten, Blogger und Studenten auf Grund ihrer Veröffentlichungen oder Äußerungen in Sozialen Medien willkürlich inhaftiert und unter unfairen Bedingungen zu langen Haftstrafen verurteilt. Unabhängige zivilgesellschaftliche Bewegungen und Menschenrechtsorganisationen sind seit der Amtsübernahme des ehemaligen Präsidenten Ahmadinedschad im Jahr 2005 verboten. Nach den Pro-testen im November 2019 wurde die schon vorher kaum existierende Meinungs- und Pressefreiheit noch weiter eingeschränkt. Diskriminierung, Unterdrückung und Entwürdigung Auch im Alltag werden große Teil der iranischen Bevölkerung strukturell durch das iranische Regime diskriminiert und entwürdigt: Diese Diskriminierungen richten sich unter anderen gegen Frauen und Mädchen, Andersdenkende, religiöse und ethnische Minderheiten, LGBTQIA+ und Menschen mit Behinderungen. Seit der Islamischen Revolution im Jahr 1979 wird die Religions- und Glaubensfreiheit systematisch verletzt. Das gesamte öffentliche und politische System basiert auf der Interpretation des schiitischen Islam des sogenannten Religionsführers und seines Wächterrats. So bleiben wichtige politische Ämter Anhängern anderer Religionen verwehrt. Stellvertretend für weitere Religionsgemeinschaften, die in der Islamischen Republik Iran unterdrückt werden, sollen an dieser Stelle die Baha’i, Irans größter nichtmuslimischer Religionsgemeinschaft, die seit Jahrzehnten einer systematischen Verfolgung und Unterdrückung durch das Regime ausgesetzt sind. Grundsätzlich unterstehen Anhänger anderer Glaubensrichtungen keinem Schutz; öffentliche Diffamierung, gewaltsame Übergriffe, willkürliche Haftstrafen, Folter, Verfolgung, Verwehrung des Zugangs zum Bildungswesen, zum Arbeitsmarkt etc. gehören zu den alltäglichen Repressalien. Mitunter kann selbst die friedliche Ausübung einer anderen Religion im Iran bis hin zum Todesurteil führen, gleiches gilt im Übrigen für Atheisten, denen Apostasie vorgeworfen wird (https://www.amnesty.de/jahresbericht/2018/iran#section-1723136) . Ähnlichen strukturellen Diskriminierungen sind ethnische Minderheiten wie zum Beispiel Kurden, Belutschen, Turkmenen und Ahwazi ausgesetzt. Ihre Schlechterstellung ist auch auf behördlicher Ebene regional verankert und wird gezielt gesteuert. Da es sich bei dem Iran eigentlich um einen Vielvölkerstaat handelt, sind große Teile der iranischen Bevölkerung von diesen Menschenrechtsverletzungen betroffen. Unter einer besonders extremen Form der Diskriminierung leiden in der Islamischen Republik Iran Frauen und Mädchen. Sie werden in sämtlichen Bereichen des Lebens unterdrückt, entrechtet und entwürdigt. So ist sogar im privaten Umfeld für sie das Recht auf Selbstbestimmung kaum bis gar nicht durchsetzbar. Nach iranischem Recht sind Frauen Männern stets untergeordnet, beispielsweise steht Ehemännern zu, ihre Frauen mit Gewalt zu “sexuellem Gehorsam” zu zwingen. Auch darf ein Ehemann gemäß iranischem Recht seine Frau schlagen, wenn er “Ungehorsamkeit” befürchtet (https://www.igfm.de/frauen-im-iran/) . Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist daher weitverbreitet und staatlich legitimiert. Jegliche Einzelpersonen oder Bewegungen, die sich für Frauenrechte aussprechen, werden verfolgt und vehement unterdrückt. Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten sowie Anwälte, die sich beispielsweise für die Aufhebung des Kopftuchzwangs einsetzen, müssen nach unrechtmäßigen und unfairen Verfahren mit langen Inhaftierungen, brutalen Strafen wie Peitschenhieben oder Todesurteilen rechnen. So zum Beispiel die mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnete Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh: Sie wurde aufgrund ihres Einsatzes für Frauenrechte zu 33 Jahren Haft und 148 Peitschenhieben verurteilt. Menschenrechtsverletzungen durch das iranische Regime im Ausland Dass junge und qualifizierte Iranerinnen und Iraner das Land verlassen, um in Frieden und Freiheit zu leben, ist vor diesem Hintergrund keine Überraschung. In verschiedenen Statistiken zum sogenannten „Braindrain“ rangiert die Islamische Republik häufig unter den ersten Plätzen. Gleichwohl sind politisch engagierte Exiliranerinnen und -iraner selbst im Ausland oft nicht sicher. Regelmäßig werden Aktivistinnen und Aktivisten in Ländern wie der Türkei oder dem Irak entführt, sie tauchen anschließend in Teheran wieder auf, wo ihnen ein nicht-recht-staatlicher Prozess gemacht wird (https://www.bbc.com/news/world-middle-east-50045089, https://cpj.org/2019/12/journalist-extradited-turkey-iran-amad-news-imprisoned/).

Die Unterdrückung Andersdenkender setzt das iranische Regime somit weit über die Landesgrenzen hinweg fort. In seiner direkten geografischen Nachbarschaft verbreiten verschiedene von Teheran gesteuerte paramilitärische Milizen  darüber  hinaus  Angst,  Gewalt  und  Schrecken.  Insbesondere  im  Irak kommt es seit Monaten zur Verfolgung und Ermordung zivilgesellschaftlich und politisch engagierter Aktivistinnen und Aktivisten durch diese Gruppierungen. In Syrien unterstützt das iranische Regime aktiv und offiziell den Machthaber Assad, der sich zahlreicher schwerer Menschenrechtsverbrechen schuldig gemacht hat. Dies befeuert die zunehmende Instabilität in der Region, die letztlich auch eine Gefahr für die Sicherheit Europas darstellt. In einem gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Menschenrechtslage im Iran verbessern“ hat der Deutsche Bundestag die gravierenden Menschenrechtsverletzungen bereits im Jahr 2010 verurteilt und kritisiert. Es lässt sich dennoch fest-stellen, dass in den vergangenen zehn Jahren weder Fortschritte noch Reformen in der Islamischen Republik Iran erzielt wurden, die zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage geführt haben. Die Bundesregierung und die europäischen Partner sollten deshalb eine gemeinsame und konsequentere Linie im Umgang mit dem iranischen Regime verfolgen, Menschenrechtsverletzungen entschieden verurteilen und sich mit Nachdruck für die Einhaltung der Menschenrechte und bestehender völkerrechtlicher Menschenrechtsvereinbarungen gegenüber der iranischen Führung einsetzen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,

 

  1. sich mit Nachdruck auf bilateraler und multilateraler Ebene für die Einhaltung der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran einzusetzen, insbesondere für die Versammlungsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit und die Religions- und Glaubensfreiheit sowie für die Achtung des Folterverbots sowie des Diskriminierungsverbots;
  2. die verbleibende Zeit der EU-Ratspräsidentschaft mit Nachdruck dafür zu nutzen, den deutschen und europäischen Einsatz für Menschenrechte im Umgang mit Iran deutlich zu erhöhen;
  3. gegenüber dem iranischen Regime zu betonen, dass Deutschland und seine europäischen Partner auf die Einhaltung der von Iran ratifizierten internationalen Verträge wie dem Internationalen Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte  (UN-Zivilpakt) und  der  UN-Kinderrechtskonvention bestehen;
  4. das iranische Regime daran zu erinnern, dass eine Vielzahl dieser Menschenrechte auch in der iranischen Verfassung verankert sind;
  5. diejenigen konsequent zu benennen, die für die Menschenrechtsverletzungen im Iran verantwortlich sind sowie ihre Taten öffentlich und auf das Schärfste zu verurteilen;
  6. einen individuellen Sanktionsmechanismus nach dem Vorbild des “Magnitzky Acts”  in  Deutschland  einzuführen,  der  die  Belangung  von  Personen weltweit ermöglicht, die nachweislich an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind oder für schwere Menschenrechtsverstöße verantwortlich gemacht werden können. Die Sanktionen sollten dabei das Einfrieren von sich  in  Deutschland  befindendem  Vermögen  und  Einreiseverbote  nach Deutschland umfassen und auf all diejenigen angewendet werden, die sich Menschenrechtsverbrechen  in  der Islamischen  Republik  Iran  schuldig  gemacht haben;
  7. sich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft dafür einzusetzen, dass der von Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen angekündigte Vorschlag der Kommission für einen europäischen “Magnitzky Act” schnellstmöglich und noch während der deutschen Präsidentschaft vorgelegt wird und damit eine schnellstmögliche Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des  Rats  der  Europäischen  Union  diesbezüglich  voranzutreiben.  Ziel sollte dabei sein, dass ein europäischer “Magnitzky Act” als EU-Verordnung beschlossen wird, um eine allgemeine Wirksamkeit und unmittelbare Gültigkeit in allen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen;
  8. die Islamische Republik Iran aufzufordern, alle politischen Gefangenen mit sofortiger Wirkung freizulassen und eine ausreichende medizinische Versorgung für alle Gefangenen in iranischen Gefängnissen dauerhaft zu gewährleisten;
  9. das iranische Regime im bi- und multilateralen Rahmen aufzufordern, die Todesstrafe und abzuschaffen, mit sofortiger Wirkung alle minderjährigen Straf-täter von der Todesstrafe zu befreien und ebenso eine sofortige Aussetzung für alle bereits erfolgten Todesurteile zu erlassen sowie dafür zu werben, dass der Iran dem zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe beitritt;
  10. dem Deutschen Bundestag in regelmäßigen Abständen darüber zu berichten, welche Bemühungen die Bundesregierung unternimmt, um die Einhaltung der Menschenrechte im Iran zu unterstützen;
  11. sich an die Seite der iranischen Zivilgesellschaft zu stellen, insbesondere an die Seite der iranischen Frauenrechtsbewegung;
  12. sich im bi- und multilateralen Rahmen verstärkt darauf zu drängen, dass Iran das Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau unterzeichnet und ratifiziert, sowie deren Einhaltung sicherstellt;
  13. wirtschaftliche Kooperation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Iran auch an die konsequente Achtung und Einhaltung der Menschenrechte der iranischen Bürgerinnen und Bürger durch das iranische Regime zu knüpfen;
  14. bi- und multilateral weiterhin dafür zu werben, dass der Iran die UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet und ratifiziert, sowie deren Einhaltung sicherstellt;
  15. innerhalb und gemeinsam mit der EU dafür Sorge zu tragen, dass Sanktionen nur das iranische Regime aber nicht die Zivilbevölkerung des Landes treffen;
  16. das iranische Regime dazu aufzufordern, konstruktiv und transparent mit dem UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte im Iran zusammenzuarbeiten und ihm ungehinderten Zugang zum Land zu gewähren.

 

Berlin, den 06. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion