Kontroverse Diskussion über Screenings während der Schwangerschaft

IranJournal:

Der Leiter des Informationsbüros des iranischen Gesundheitsministeriums, Kianoush Jahanpour, hat am Montag Screenings zur Entdeckung genetischer Krankheiten bei Ungeborenen verteidigt. Er hoffe, dass das Parlament den entsprechenden Haushaltsposten für diese Filteruntersuchungen nicht tilgen werde, sagte Jahanpour.

Ausgelöst wurde die hitzige Diskussion über die Screenings am Donnerstag. Kobra Khazali, ultrakonservatives Mitglied des Hohen Rats der Kulturrevolution der Islamischen Republik, hatte auf Twitter Müttern und Behandlungspersonal zur Abschaffung der „obligatorischen“ Filteruntersuchungen während der Schwangerschaft gratuliert. Khazali ist gegen Abtreibung und setzt sich für die Politik des Bevölkerungswachstums ein, die von Staatsoberhaupt Ali Khamenei beworben wird.

Laut dem iranischen Gesundheitsministerium sind die Screenings freiwillig. Die Kosten werden in den staatlichen Krankenhäusern anteilig von den Krankenkassen übernommen. Sie würden im Falle einer Gesetzesänderung ganz von den Eltern getragen werden müssen. Dies würde zur Meidung von Untersuchungen führen, befürchten Kritiker.

Khazalis Tweet stieß in den sozialen Netzwerken und den iranischen Medien auf heftige Kritik. Ein Bevölkerungswachstum auf der Grundlage der Abschaffung pränataler Untersuchungen werde zu mehr Geburten von Kindern mit Behinderung oder Entwicklungsstörungen führen, so Kritiker. Khazali hat ihre Kurzmitteilung mittlerweile gelöscht. Das iranische Parlament, das zurzeit den Entwurf des Haushaltsplans debattiert, bestritt einen entsprechenden Entschluss. Es gebe Vorschläge, die noch diskutiert würden, sagte der Vorsitzende der parlamentarischen Gesundheitskommission, Hossein-Ali Shahriari, am Freitag.

Abtreibung ist im Iran verboten. Als Ausnahmen gelten körperliche oder geistige Behinderungen des Kindes, die für die Mutter als unzumutbar angesehen werden. Aber auch körperliche Einschränkungen oder Krankheiten seitens der Mutter, die sich durch die Geburt verschlimmern und das Leben der Mutter oder des Kindes gefährden könnten, lassen eine Abtreibung zu. Abtreibungen dürfen nur nach eindeutigen Diagnosen von drei Fachärzt*innen und einer forensischen medizinischen Bestätigung bis zum 4. Schwangerschaftsmonat stattfinden. Abtreibung nach dem 4. Monat gilt als Verbrechen.