Bestätigung von Todesurteilen durch das iranische Berufungsgericht Betr.: Amir Hossein Moradi, Saeed Tamjidi und Mohammad Rajabi

 

Beauftragte der Bundesregierung

für Menschenrechte im Auswärtigen Amt

Frau Dr. Bärbel Kofler

 

Bestätigung von Todesurteilen durch das iranische Berufungsgericht

Betr.: Amir Hossein Moradi, Saeed Tamjidi und Mohammad Rajabi

Sehr geehrte Frau Dr. Kofler,                                                                                                                                Sie hatten in Ihrer Presseerklärung vom 27. Februar 2020 bezüglich der im Februar 2020 verhängten Todesurteil gegen die genannten jungen Männern, die an Protestdemonstrationen im November 2019 teilgenommen hatten, eine Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen im Iran gefordert und erklärt, „das iranische Volk muss die Möglichkeit haben, seine Ansichten friedlich, frei und ohne Behinderung zu äußern. Den inhaftierten Demonstranten muss das Recht auf humane Haftbedingungen und auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren gewährt werden – ohne Todesstrafe!“. Nach einem Bericht der sehr glaubwürdigen menschenrechtlichen Nachrichten-agentur HERAN vom 24. Juni 2020 wurden die Urteil der ersten Instanz im Berufungsgericht, ohne offizielle Bekanntgabe,  bestätigt.

Sicherheitskräfte des Landes hatten Amir-Hossein Moradi aufgrund von geheimen Kamera-aufnahmen identifiziert und festgenommen. In der Haft wurde er geschlagen und Misshandelt. Nach fortwährenden Folterungen wurde er gezwungen, im staatlichen Fernsehen zu erscheinen und zu “gestehen”, Banken und Tankstellen in Brand gesetzt und  öffentliches Eigentum beschädigt zu haben. In der Ermittlungsphase wurde Herrn Moradi und anderen Angeklagten der Zugang zu Anwälten verweigert. Die beiden anderen, Angeklagten, Mohammad Rajabi und Saeed Tamjidi, flohen zunächst in die Türkei, wurden jedoch dort festgenommen und trotz drohender Todesgefahr in den Iran deportiert. Allen drei Angeklagten wurde die Zugehörigkeit zur Organisation der Mujahedin-e Khalq-Organisation (MEK) vorgeworfen. Die MEK wird von der Herrschaft in Iran als eine terroristische Organisation ausgewiesen. Die Anklagen hatten stets jegliche Verbindung zu dieser Organisation bestritten. Eine weitere Angeklagte, Frau Mojgan Eskandari, wurde wegen ähnlicher Anschuldigungen zum Tode verurteilt. Ein fünfter Angeklagter, dessen Name nicht bekannt gegeben wurde, wartet noch auf seinen Prozess.

Sehr geehrte Frau Kofler, die erwähnten Todesurteile könnten sehr bald vollstreckt werden. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, sich bei den zuständigen iranischen Behörden für die Aufhebung der genannten Todesurteile einzusetzen. Das Teheraner Regime versucht, das Protestpotential des Landes durch eine große Anzahl von Todesurteilen zu neutralisieren. Wir wären sehr dankbar, wenn Sie und die Bunderegierung zur Verhinderung dieser Politik etwas in die Wege leiten würden.

 

Beste Grüße

 

Dr. N. Barati-Novbari
Alias Mehran Barati
Executive Board Member International Affairs