Iran Journal: Iran kriminalisiert Verbindungen mit Israelis und Unterstützung für Israel

Zuerst veröffentlicht im Iran Journal

Die iranische Justiz hat eine Liste von Straftatbeständen veröffentlicht, die sich auf „die Bekämpfung von Inhalten im Zusammenhang mit Israel“ beziehen. Laut Mohammad Movahedi Azad, dem Generalstaatsanwalt des Iran, wird demnach künftig jegliche Verbindung zwischen iranischen und israelischen Bürger*innen in sozialen Medien als Verbrechen betrachtet, ebenso “jede direkte oder indirekte Kooperation oder Unterstützung in Beziehungen zwischen iranischen und israelischen Staatsangehörigen in sozialen Medien“.

Die staatliche Nachrichtenagentur IRNA berichtet, dass auch „jede Beihilfe für die Reise iranischer Bürger*innen ins besetzte Palästinensergebiet“ als Verbrechen angesehen wird, auch wenn die Beihilfe nur über soziale Medien geleistet werde. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass iranische Bürger*innen, wenn sie in sozialen Netzwerken Handlungen begehen oder Meinungen äußern, die nach Ansicht der Islamischen Republik als „Bestätigung und Stärkung Israels“ betrachtet werden, als „Kriminelle“ behandelt werden. Die Liste verbietet zudem jede „Zusammenarbeit, Interaktion und Informationsaustausch mit Institutionen und Personen, die mit Israel verbunden sind“ und erklärt jede Form von „Informations- oder Spionagezusammenarbeit für Israel im Bereich der sozialen Medien“ für strafbar.

Gemäß dem Generalstaatsanwalt ist die Aktivität iranischer Benutzer*innen auf Applikationen oder Plattformen, die Israel gehören, untersagt, und die Bereitstellung von Dienstleistungen für diese Plattformen, einschließlich „Zugriffs-, Verarbeitungs-, Speicher-, Website- und Online-Shop-Dienstleistungen“, gilt als Verbrechen.

Der Arbeitsausschuss zur Bestimmung von Straftatbeständen, der zur iranischen Justiz gehört und Straftatbestände definiert, betont außerdem, dass jede Erlaubnis für die direkte oder indirekte Beteiligung von natürlichen oder juristischen Personen, einschließlich Unternehmen, Organisationen, Institutionen und Nichtregierungsorganisationen mit israelischen Bindungen an inländischen Ereignissen wie Ausstellungen und Konferenzen verboten ist.

Die aktualisierte Liste basiert auf dem Gesetz zur „Bekämpfung feindlicher Handlungen des zionistischen Regimes gegen den internationalen und regionalen Frieden und die internationale und regionale Sicherheit“, das im April 2020 im Iranischen Parlament verabschiedet und vom Wächterrat genehmigt wurde. Gemäß diesem Gesetz müssen alle Exekutivorgane in der Islamischen Republik innerhalb der „allgemeinen politischen Richtlinien“ gegen das vorgehen, was als „feindliche Politik des zionistischen Regimes“ bezeichnet wird.

Die Verbindung von Iraner*innen zu israelischen Bürger*innen galt bereits zuvor als Verbrechen, und iranische Bürger*innen hatten keine Möglichkeit, nach Israel zu reisen. Die Kriminalisierung der Bürgerkommunikation in sozialen Medien stellt jedoch eine neue Entwicklung in der Verschärfung der Grenzen zwischen iranischen Bürger*innen und der Welt dar und ist zudem eine klare Einmischung in ihre Privatsphäre.

In den vergangenen vierzehn Jahren wurden zahlreiche iranische Sportler*innen gezwungen, sich von Wettkämpfen zurückzuziehen, in denen sie mit israelischen Vertreter*innen konfrontiert gewesen wären, was erheblichen Schaden für die iranische Sportgemeinschaft verursacht hat.

Die Existenz des Staates Israel wird von der Islamischen Republik nicht anerkannt, Israel wird offiziell als „das besetzte Palästina“ bezeichnet.