Resolutionen des EU-Parlaments und der UN-Generalversammlung zu Menschenrechtsverletzungen im Iran

In einer am Donnerstag (19. Dezember) zur Abstimmung vorgelegten Resolution prangern die Abgeordneten den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt durch iranische Sicherheitskräfte gegen gewaltlose Demonstranten an.

Mindestens 304 Menschen wurden getötet, viele weitere verwundet und Tausende verhaftet, nachdem “Zehntausende von Menschen aus dem ganzen Iran, die alle gesellschaftlichen Gruppierungen repräsentieren, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgeübt haben … in den größten Unruhen seit 40 Jahren”, warnen die Abgeordneten in der am Donnerstag angenommenen Entschließung durch Handzeichen.

Am 15. November begannen im Iran landesweite Proteste, nachdem die Regierung eine 50-prozentige Erhöhung der Treibstoffpreise angekündigt hatte. Die Behörden haben auf eine inakzeptable Weise reagiert, so die Abgeordneten, indem sie die iranischen Behörden drängten, die Gesamtzahl der Todesfälle und der Inhaftierten offenzulegen und alle Familien,  deren Angehörigen sich in Gewahrsam befinden, zu informieren. Der Vorwurf der exzessiven Gewaltanwendung muss unverzüglich aufgeklärt und alle Täter müssen vor Gericht gestellt werden.

Außerdem fordern sie die sofortige Freilassung der Sacharow-Preisträgerin Nasrin Sotoudeh, die noch immer eine Strafe von 33 Jahren und 148 Peitschenhieben verbüßt.

Die Abgeordneten verurteilen nachdrücklich die Entscheidung des Iran, den Internetzugang zu globalen Netzwerken abzuschalten, da dies die Kommunikation und den freien Informationsfluss für die iranischen Bürger verhindert und eine klare Verletzung der Redefreiheit darstellt.

Die Abgeordneten fordern die iranischen Behörden auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, und fordern den Vorsitzenden für Außenpolitik der EU, Josep Borrell, auf, bei bilateralen und multilateralen Treffen weiterhin Menschenrechtsfragen gegenüber den iranischen Behörden zur Sprache zu bringen.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 18. Dezember mit 81 Ja-Stimmen bei 30 Nein-Stimmen und 70 Enthaltungen den Entwurf der Resolution II “Situation der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran” (vom Dritten Ausschuss in November verabschiedet) angenommen, in der die Islamische Republik Iran aufgefordert wird, dafür zu sorgen, dass niemand der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt wird, weder in der Gesetzgebung noch in der Praxis.

Sie fordert die Islamische Republik Iran nachdrücklich auf, die weit verbreitete Anwendung willkürlicher Verhaftungen und Inhaftierungen einzustellen. Personen, die wegen der Ausübung ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten inhaftiert sind, müssen freigelassen werden, und die gravierenden Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung müssen beendet werden.